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Beiträge der GKV

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zwar nahezu identisch, trotzdem bestehen zum Teil erhebliche Unterschiede bei den Beitragssätzen.
Einerseits führt dies zur Standardisierung der Angebote und Gleichstellung aller Versicherten, andererseits kann es in Bezug auf die Krankenkassenbeiträge z.B. von Nachteil sein, in den alten Bundesländern versichert zu sein oder man zahlt mehr, weil das Kostenmanagement der eigenen Kasse sich von einem anderen unterscheidet.
Folglich können Ihre Kosten zu gesetzlich garantierten Leistungen der Krankenkasse stark differieren, obwohl der Beitrag aus einem festen einheitlichen Prozentsatz Ihres versicherungspflichtigen Einkommens (Bruttoarbeitsentgelt) erhoben wird. Diese prozentuale Berechnung der Beiträge erfolgt vorwiegend aus Löhnen, aber auch aus Renten und Versorgungsbezügen.
Arbeitnehmer, die unterhalb der Einkommenspflichtgrenze (Höchstgrenzen ändern sich jährlich) liegen, sind per Gesetz pflichtversichert, das heißt, sie müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein.
Es ist den Pflichtversicherten nicht gewährt, sich zu entscheiden, ob sie eine private Versicherung favorisieren. Sie können hier keine Wahl treffen.
Der entsprechende Prozentsatz zur Sozialversicherung wird direkt vom Arbeitgeber an die GKV abgeführt, wobei der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten zu tragen hat.
Der hinzukommende Pauschalbetrag in Höhe von 0,9% des Einkommens ist vom Arbeitnehmer allein zu zahlen, er erhält hierfür keinen Zuschuß.
Es besteht die Möglichkeit, sich freiwillig bei der GKV zu versichern, wenn man die Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat, also nicht mehr pflichtversichert ist, bzw. wenn man eine selbstständige Tätigkeit ausübt.
Der Beitrag ist dann abhängig vom Umsatz. Auch hier gibt es Mindest- und Höchstgrenzen.
Werden die Beiträge zur GKV aus Renten gezahlt, unterscheidet man zwischen pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern.
Bei den pflichtversicherten Rentnern werden die Beiträge nur auf die Rente gezahlt, die gesetzliche Rentenversicherung trägt die Hälfte der Kosten.
Bei freiwillig versicherten Rentnern werden alle Einkünfte zugrunde gelegt. Also auch Einkünfte aus Kapitalerträgen, Zinsen, Mieteinnahmen usw.

Seit 1996 besteht die freie Kassenwahl für alle gesetzlich Versicherungspflichtigen.
Somit begann ein Wettbewerb - um neue Mitglieder - unter den verschiedenen Krankenkassen, der sich durch die unterschiedlichen Beitragssätzen besonders bemerkbar macht. Der Leistungskatalog der Kassen ist nahezu einheitlich definiert, so dass sich hier keine Entfaltungsmöglichkeiten für die Kassen ergeben, denn wir haben gesetzlich festgelegte Vorgaben und Regelungen. Bei den Beitragssätzen jedoch entscheidet das bereits angesprochene Kostenmanagement und das Controlling der jeweiligen Krankenkasse.

Einen Vergleich zu privaten Kassen anzustellen, liegt sicherlich nahe. Hierzu sei bemerkt, daß die individuelle Krankengeschichte eines zu Versichernden, seine Risikofaktoren usw. ( im Gegensatz zu privaten Versicherungsinstituten ) für die GKV bei der Aufnahme in die Versicherungsgemeinschaft keine Rolle spielen. Es besteht eine (beiderseitige) Pflicht zur Versicherung.

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Tags: Krankenkassen Infos

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