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Das soziale Netz

Grundlegendes

Die gesetzliche deutsche Sozialversicherung geht auf das Jahr 1881 zurück, als Otto von Bismarck Reichskanzler war, und die Idee einer gesetzlichen Absicherung für jeden Bürger gegen Krankheit, Alter, Unfall und Invalidität zum ersten Mal im Reichstag zur Diskussion stellte. Jeder Bürger soll nun durch eine prozentual berechnete Abgabepflicht seines Bruttolohns versichert werden.

Das „soziales Netz“ wächst

Nun war der 1. Baustein unseres heutigen Sozialversicherungssystems gelegt. Während der Jahre 1883 und 1884 strukturierte man nun die Idee der Versicherung gegen Krankheit und Unfall. Es entstand die bis heute geltenden gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung.

Aus der Idee der Versicherung gegen Alter und Invalidität wurde im Jahr 1889 die erste gesetzliche Rentenversicherung rechtskräftig.

Im Jahr 1927 verabschiedete man die noch heute geltende gesetzliche Arbeitslosenversicherung, welche bei Arbeitsverlust für eine finanzielle Unterstützung sorgt.

Nach dem 2. Weltkrieg folgte nach dem Aufbau das „Wirtschaftwunder“ der 50er Jahre. Man beschloss die Rentenversicherung zu reformieren, und die so genannte „dynamische Rente“ einzuführen. Die erste Veränderung war das man den „Generationsvertrag“ einführte. Dieser besagt das die arbeitstätigen Bürger durch Abgaben die Renten der Ruheständler sichern. Eine Zeit lang funktionierte dieses Prinzip auch, doch in unserer heutigen Zeit kommt ein großes Problem auf uns zu. Die alten Menschen werden immer älter, und es gibt kaum Nachkommen um alle Rentner ausreichend nach dem Prinzip des Generationsvertrages finanziell zu versorgen. Daher sollte man schon in jungen Jahren an die Rente denken und sich eventuell privat durch eine so genannte „Riesterrente“ absichern. In diese zahlt man bereits in arbeitstätigem Alter einen individuell bestimmten Beitrag in die Versicherung ein, um später zusätzlich zur gesetzlich geltenden Rentenversicherung die „ersparte“ Riesterrente erstattet zu bekommen. Es ist wichtig zu wissen, das diese freiwillige Einzahlung in die private Rentenvorsorge staatlich finanziell unterstütz wird. Man muss nur einen Antrag in dafür bestimmten Institutionen beantragen.
Die zweite Veränderung, welche die „dynamische Rente“ mit sich brachte war, dass nun auch die Arbeitgeber am Rentensystem beteiligt waren, beziehungsweise es immer noch sind, und die gesetzlichen Rentenbeträge zur Hälfte übernehmen. Und aus dem Wirtschaftswunder der 50er Jahre resultierend ergänzte der Staat die Rentenassen durch Zuschüsse.

Mitte der 90er Jahre entsteht nun die Pflegeversicherung. Diese ist jedoch nur eine Angliederung der Krankenkasse. Denn mit der Wahl der Krankenkasse, welche nicht gesetzlich sein muss, ergibt sich automatisch die Versicherung bei Pflegebedürftigkeit.

Heute kommt der deutschen Sozialversicherung eine große Bedeutung zu, denn sie bietet allen Bundesbürgern auch in Notsituationen soziale Absicherung, und wird im Volksmund deshalb auch als „soziales Netz“ bekannt.

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Tags: Krankenkassen Infos

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