Der §1 des Sozialgesetzbuches V behandelt Solidarität und Eigenverantwortung in Bezug auf gesetzliche Krankenversicherung.
Hierin wird die gesetzliche Krankenversicherung - als Bestandteil des deutschen Sozialversicherungs- und Sozialsystems - als Solidargemeinschaft definiert. Das heißt, Leistungen für die notwendige medizinische Hilfe und Versorgung werden im Regelfall übernommen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird zwischen Primärkassen ( AOK, BKK, IKK ) […]
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Wesentliches zur Gesetzlichen Krankenversicherung
November 23rd, 2007 by admin, No Comments
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