<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<!-- generator="wordpress/2.3.1" -->
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	>

<channel>
	<title>Krankenkassen-Vergleich</title>
	<link>http://www.webseitentuning.de/krankenkassen-vergleich</link>
	<description>Kostenloser Krankenkassen-Beitragsrechner für Ihre Webseite</description>
	<pubDate>Wed, 28 Jan 2009 14:22:17 +0000</pubDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.3.1 DE-Edition</generator>
	<language>en</language>
	<xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" />
		<item>
		<title>Das soziale Netz</title>
		<link>http://www.webseitentuning.de/krankenkassen-vergleich/das-soziale-netz-6.html</link>
		<comments>http://www.webseitentuning.de/krankenkassen-vergleich/das-soziale-netz-6.html#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 18 Jan 2008 15:21:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Krankenkassen Infos]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.webseitentuning.de/krankenkassen-vergleich/das-soziale-netz-6.html</guid>
		<description><![CDATA[

Grundlegendes
Die gesetzliche deutsche Sozialversicherung geht auf das Jahr 1881 zurück, als Otto von Bismarck Reichskanzler war, und die Idee einer gesetzlichen Absicherung für jeden Bürger gegen Krankheit, Alter, Unfall und Invalidität zum ersten Mal im Reichstag zur Diskussion stellte. Jeder Bürger soll nun durch eine prozentual berechnete Abgabepflicht seines Bruttolohns versichert werden.
Das „soziales Netz“ wächst
Nun [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>Grundlegendes</p>
<p>Die gesetzliche deutsche Sozialversicherung geht auf das Jahr 1881 zurück, als Otto von Bismarck Reichskanzler war, und die Idee einer gesetzlichen Absicherung für jeden Bürger gegen Krankheit, Alter, Unfall und Invalidität zum ersten Mal im Reichstag zur Diskussion stellte. Jeder Bürger soll nun durch eine prozentual berechnete Abgabepflicht seines Bruttolohns versichert werden.</p>
<p>Das „soziales Netz“ wächst</p>
<p>Nun war der 1. Baustein unseres heutigen Sozialversicherungssystems gelegt. Während der Jahre 1883 und 1884 strukturierte man nun die Idee der Versicherung gegen Krankheit und Unfall. Es entstand die bis heute geltenden gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung.</p>
<p>Aus der Idee der Versicherung gegen Alter und Invalidität wurde im Jahr 1889 die erste gesetzliche Rentenversicherung rechtskräftig. </p>
<p>Im Jahr 1927 verabschiedete man die noch heute geltende gesetzliche Arbeitslosenversicherung, welche bei Arbeitsverlust für eine finanzielle Unterstützung sorgt. </p>
<p>Nach dem 2. Weltkrieg folgte nach dem Aufbau das „Wirtschaftwunder“ der 50er Jahre. Man beschloss die Rentenversicherung zu reformieren, und die so genannte „dynamische Rente“ einzuführen. Die erste Veränderung war das man den „Generationsvertrag“ einführte. Dieser besagt das die arbeitstätigen Bürger durch Abgaben die Renten der Ruheständler sichern. Eine Zeit lang funktionierte dieses Prinzip auch, doch in unserer heutigen Zeit kommt ein großes Problem auf uns zu. Die alten Menschen werden immer älter, und es gibt kaum Nachkommen um alle Rentner ausreichend nach dem Prinzip des Generationsvertrages finanziell zu versorgen. Daher sollte man schon in jungen Jahren an die Rente denken und sich eventuell privat durch eine so genannte „Riesterrente“ absichern. In diese zahlt man bereits in arbeitstätigem Alter einen individuell bestimmten Beitrag in die Versicherung ein, um später zusätzlich zur gesetzlich geltenden Rentenversicherung die „ersparte“ Riesterrente erstattet zu bekommen. Es ist wichtig zu wissen, das diese freiwillige Einzahlung in die private Rentenvorsorge staatlich finanziell unterstütz wird. Man muss nur einen Antrag in dafür bestimmten Institutionen beantragen.<br />
Die zweite Veränderung, welche die „dynamische Rente“ mit sich brachte war, dass nun auch die Arbeitgeber am Rentensystem beteiligt waren, beziehungsweise es immer noch sind, und die gesetzlichen Rentenbeträge zur Hälfte übernehmen. Und aus dem Wirtschaftswunder der 50er Jahre resultierend ergänzte der Staat die Rentenassen durch Zuschüsse.</p>
<p>Mitte der 90er Jahre entsteht nun die Pflegeversicherung. Diese ist jedoch nur eine Angliederung der Krankenkasse. Denn mit der Wahl der Krankenkasse, welche nicht gesetzlich sein muss, ergibt sich automatisch die Versicherung bei Pflegebedürftigkeit.</p>
<p>Heute kommt der deutschen Sozialversicherung eine große Bedeutung zu, denn sie bietet allen Bundesbürgern auch in Notsituationen soziale Absicherung, und wird im Volksmund deshalb auch als „soziales Netz“ bekannt.</p>
<p>Alle Angaben ohne Gewähr - Irrtümer vorbehalten - Text by textbroker.de</p>

<!-- google_ad_section_end -->
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.webseitentuning.de/krankenkassen-vergleich/das-soziale-netz-6.html/feed</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Beiträge der GKV</title>
		<link>http://www.webseitentuning.de/krankenkassen-vergleich/beitrage-der-gkv-5.html</link>
		<comments>http://www.webseitentuning.de/krankenkassen-vergleich/beitrage-der-gkv-5.html#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 16 Dec 2007 17:02:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Krankenkassen Infos]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.webseitentuning.de/krankenkassen-vergleich/beitrage-der-gkv-5.html</guid>
		<description><![CDATA[

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zwar nahezu identisch, trotzdem bestehen zum Teil erhebliche Unterschiede bei den Beitragssätzen.
Einerseits führt dies zur Standardisierung der Angebote und Gleichstellung aller Versicherten, andererseits kann es in Bezug auf die Krankenkassenbeiträge z.B. von Nachteil sein, in den alten Bundesländern versichert zu sein oder man zahlt mehr, weil das Kostenmanagement der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zwar nahezu identisch, trotzdem bestehen zum Teil erhebliche Unterschiede bei den Beitragssätzen.<br />
Einerseits führt dies zur Standardisierung der Angebote und Gleichstellung aller Versicherten, andererseits kann es in Bezug auf die Krankenkassenbeiträge z.B. von Nachteil sein, in den alten Bundesländern versichert zu sein oder man zahlt mehr, weil das Kostenmanagement der eigenen Kasse sich von einem anderen unterscheidet.<br />
Folglich können Ihre Kosten zu gesetzlich garantierten Leistungen der Krankenkasse stark differieren, obwohl der Beitrag aus einem festen einheitlichen Prozentsatz Ihres versicherungspflichtigen Einkommens (Bruttoarbeitsentgelt) erhoben wird. Diese prozentuale Berechnung der Beiträge erfolgt vorwiegend aus Löhnen, aber auch aus Renten und Versorgungsbezügen.<br />
Arbeitnehmer, die unterhalb der Einkommenspflichtgrenze (Höchstgrenzen ändern sich jährlich) liegen, sind per Gesetz pflichtversichert, das heißt, sie müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein.<br />
Es ist den Pflichtversicherten nicht gewährt, sich zu entscheiden, ob sie eine private Versicherung favorisieren. Sie können hier keine Wahl treffen.<br />
Der entsprechende Prozentsatz zur Sozialversicherung wird direkt vom Arbeitgeber an die GKV abgeführt, wobei der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten zu tragen hat.<br />
Der hinzukommende Pauschalbetrag in Höhe von 0,9% des Einkommens ist vom Arbeitnehmer allein zu zahlen, er erhält hierfür keinen Zuschuß.<br />
Es besteht die Möglichkeit, sich freiwillig bei der GKV zu versichern, wenn man die Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat, also nicht mehr pflichtversichert ist, bzw. wenn man eine selbstständige Tätigkeit ausübt.<br />
Der Beitrag ist dann abhängig vom Umsatz. Auch hier gibt es Mindest- und Höchstgrenzen.<br />
Werden die Beiträge zur GKV aus Renten gezahlt, unterscheidet man zwischen pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern.<br />
Bei den pflichtversicherten Rentnern werden die Beiträge nur auf die Rente gezahlt, die gesetzliche Rentenversicherung trägt die Hälfte der Kosten.<br />
Bei freiwillig versicherten Rentnern werden alle Einkünfte zugrunde gelegt. Also auch Einkünfte aus Kapitalerträgen, Zinsen, Mieteinnahmen usw.</p>
<p>Seit 1996 besteht die freie Kassenwahl für alle gesetzlich Versicherungspflichtigen.<br />
Somit begann ein Wettbewerb - um neue Mitglieder - unter den verschiedenen Krankenkassen, der sich durch die unterschiedlichen Beitragssätzen besonders bemerkbar macht. Der Leistungskatalog der Kassen ist nahezu einheitlich definiert, so dass sich hier keine Entfaltungsmöglichkeiten für die Kassen ergeben, denn wir haben gesetzlich festgelegte Vorgaben und Regelungen. Bei den Beitragssätzen jedoch entscheidet das bereits angesprochene Kostenmanagement und das Controlling der jeweiligen Krankenkasse.</p>
<p>Einen Vergleich zu privaten Kassen anzustellen, liegt sicherlich nahe. Hierzu sei bemerkt, daß die individuelle Krankengeschichte eines zu Versichernden, seine Risikofaktoren usw. ( im Gegensatz zu privaten Versicherungsinstituten ) für die GKV bei der Aufnahme in die Versicherungsgemeinschaft keine Rolle spielen. Es besteht eine (beiderseitige) Pflicht zur Versicherung.</p>
<p>Alle Angaben ohne Gewähr - Irrtümer vorbehalten - Text by textbroker.de</p>

<!-- google_ad_section_end -->
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.webseitentuning.de/krankenkassen-vergleich/beitrage-der-gkv-5.html/feed</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Wesentliches zur Gesetzlichen Krankenversicherung</title>
		<link>http://www.webseitentuning.de/krankenkassen-vergleich/wesentliches-zur-gesetzlichen-krankenversicherung-4.html</link>
		<comments>http://www.webseitentuning.de/krankenkassen-vergleich/wesentliches-zur-gesetzlichen-krankenversicherung-4.html#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 23 Nov 2007 17:49:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Krankenkassen Infos]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.webseitentuning.de/krankenkassen-vergleich/wesentliches-zur-gesetzlichen-krankenversicherung-4.html</guid>
		<description><![CDATA[

Der §1 des Sozialgesetzbuches V behandelt Solidarität und Eigenverantwortung in Bezug auf gesetzliche Krankenversicherung.
Hierin wird die gesetzliche Krankenversicherung - als Bestandteil des deutschen Sozialversicherungs- und Sozialsystems - als Solidargemeinschaft definiert. Das heißt, Leistungen für die notwendige medizinische Hilfe und Versorgung werden im Regelfall übernommen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird zwischen Primärkassen ( AOK, BKK, IKK ) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>Der §1 des Sozialgesetzbuches V behandelt Solidarität und Eigenverantwortung in Bezug auf gesetzliche Krankenversicherung.<br />
Hierin wird die gesetzliche Krankenversicherung - als Bestandteil des deutschen Sozialversicherungs- und Sozialsystems - als Solidargemeinschaft definiert. Das heißt, Leistungen für die notwendige medizinische Hilfe und Versorgung werden im Regelfall übernommen.<br />
Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird zwischen Primärkassen ( AOK, BKK, IKK ) und Ersatzkassen ( Barmer, DAK&#8230; ) unterschieden.<br />
Insgesamt gibt es in Deutschland ca. 240 gesetzliche Krankenkassen.<br />
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat zur Aufgabe, die Gesundheit ihrer Mitglieder zu erhalten, zu fördern, zu verbessern bzw. wiederherzustellen.<br />
Seitens der Versicherten besteht die Erfüllung der Eigenverantwortung in der Inanspruchnahme von Vorsorgemaßnahmen, einer gesundheitsbewussten Lebensführung und aktiver Teilnahme an Rehabilitations- und Krankenbehandlungen. Die Krankenkassen unterstützen die Versicherten hierbei im Rahmen ihrer Möglichkeiten und verpflichten sich zu umfassender Beratung.<br />
Für die Versicherten besteht freie Arzt- und Zahnarztwahl unter allen zugelassenen Medizinern.<br />
Die breit gefächerten Leistungen der GKV gliedern sich in Sach- Geld- und Dienstleistungen. Es besteht hier ein gesetzlicher Anspruch.<br />
Als Sachleistungen werden beispielsweise Medikamente und Krankenhausbehandlungen übernommen, unter Dienstleistungen sind Arzt- und Zahnarztbehandlungen zu verstehen, eine Geldleistung ist das Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, aber auch das Mutterschaftsgeld.<br />
Es ist jederzeit möglich, sich ausführlich bei den jeweiligen Krankenkassen und deren Trägern über das Gesamtangebot und Leistungsspektrum zu informieren.<br />
Ein ganz wesentliches Grundprinzip der gesetzlichen Krankenkassen besteht darin, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten. In den Bereich der Gesundheitsförderung bzw. der Verhütung von Krankheiten gehören deshalb die Krebsvorsorge und andere Vorsorgemaßnahmen, die Schwangerenfürsorge und Schutzimpfungen. Die Prävention von Zahnerkrankungen und die dazu nötigen Behandlungen sind ebenfalls zu nennen.<br />
Sollte es einmal notwendig sein, wird Ihre Krankenkasse die Leistungen für Häusliche Krankenpflege übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Krankenhausaufenthalt verhindert oder verkürzt wird.<br />
Ebenso können Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie ins Krankenhaus müssen und ein Kind unter 12 Jahren in Ihrem Haushalt lebt, damit auch hier die Versorgung gewährleistet ist.<br />
Kieferorthopädische Behandlungen fallen ins Leistungsspektrum der GKV, wenn der Versicherte bis zu 18 Jahre alt ist.<br />
Wichtig ist zu erwähnen, dass Sie auch während eines Auslandsaufenthalts Anspruch auf ärztliche Hilfe und Krankenhausbehandlung haben - allerdings müssen Sie sich vorher eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse ausstellen lassen.<br />
Auf dem Prinzip der Solidargemeinschaft ist es möglich, eine Absicherung des einzelnen Menschen, des Individuums, zu ermöglichen. Das Verhältnis des Einzelwesens zur Gemeinschaft ist prägend für diesen Grundgedanken.<br />
Alle Mitglieder der GKV tragen sich selbst und andere in solidarischer Gemeinschaft, werden von anderen getragen und können sich so einer zuverlässigen medizinischen Versorgung sicher sein.</p>
<p>Alle Angaben ohne Gewähr - Irrtümer vorbehalten - Text by textbroker.de</p>

<!-- google_ad_section_end -->
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.webseitentuning.de/krankenkassen-vergleich/wesentliches-zur-gesetzlichen-krankenversicherung-4.html/feed</wfw:commentRss>
		</item>
	</channel>
</rss>

