Der §1 des Sozialgesetzbuches V behandelt Solidarität und Eigenverantwortung in Bezug auf gesetzliche Krankenversicherung.
Hierin wird die gesetzliche Krankenversicherung - als Bestandteil des deutschen Sozialversicherungs- und Sozialsystems - als Solidargemeinschaft definiert. Das heißt, Leistungen für die notwendige medizinische Hilfe und Versorgung werden im Regelfall übernommen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird zwischen Primärkassen ( AOK, BKK, IKK ) und Ersatzkassen ( Barmer, DAK… ) unterschieden.
Insgesamt gibt es in Deutschland ca. 240 gesetzliche Krankenkassen.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat zur Aufgabe, die Gesundheit ihrer Mitglieder zu erhalten, zu fördern, zu verbessern bzw. wiederherzustellen.
Seitens der Versicherten besteht die Erfüllung der Eigenverantwortung in der Inanspruchnahme von Vorsorgemaßnahmen, einer gesundheitsbewussten Lebensführung und aktiver Teilnahme an Rehabilitations- und Krankenbehandlungen. Die Krankenkassen unterstützen die Versicherten hierbei im Rahmen ihrer Möglichkeiten und verpflichten sich zu umfassender Beratung.
Für die Versicherten besteht freie Arzt- und Zahnarztwahl unter allen zugelassenen Medizinern.
Die breit gefächerten Leistungen der GKV gliedern sich in Sach- Geld- und Dienstleistungen. Es besteht hier ein gesetzlicher Anspruch.
Als Sachleistungen werden beispielsweise Medikamente und Krankenhausbehandlungen übernommen, unter Dienstleistungen sind Arzt- und Zahnarztbehandlungen zu verstehen, eine Geldleistung ist das Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, aber auch das Mutterschaftsgeld.
Es ist jederzeit möglich, sich ausführlich bei den jeweiligen Krankenkassen und deren Trägern über das Gesamtangebot und Leistungsspektrum zu informieren.
Ein ganz wesentliches Grundprinzip der gesetzlichen Krankenkassen besteht darin, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten. In den Bereich der Gesundheitsförderung bzw. der Verhütung von Krankheiten gehören deshalb die Krebsvorsorge und andere Vorsorgemaßnahmen, die Schwangerenfürsorge und Schutzimpfungen. Die Prävention von Zahnerkrankungen und die dazu nötigen Behandlungen sind ebenfalls zu nennen.
Sollte es einmal notwendig sein, wird Ihre Krankenkasse die Leistungen für Häusliche Krankenpflege übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Krankenhausaufenthalt verhindert oder verkürzt wird.
Ebenso können Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie ins Krankenhaus müssen und ein Kind unter 12 Jahren in Ihrem Haushalt lebt, damit auch hier die Versorgung gewährleistet ist.
Kieferorthopädische Behandlungen fallen ins Leistungsspektrum der GKV, wenn der Versicherte bis zu 18 Jahre alt ist.
Wichtig ist zu erwähnen, dass Sie auch während eines Auslandsaufenthalts Anspruch auf ärztliche Hilfe und Krankenhausbehandlung haben - allerdings müssen Sie sich vorher eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse ausstellen lassen.
Auf dem Prinzip der Solidargemeinschaft ist es möglich, eine Absicherung des einzelnen Menschen, des Individuums, zu ermöglichen. Das Verhältnis des Einzelwesens zur Gemeinschaft ist prägend für diesen Grundgedanken.
Alle Mitglieder der GKV tragen sich selbst und andere in solidarischer Gemeinschaft, werden von anderen getragen und können sich so einer zuverlässigen medizinischen Versorgung sicher sein.
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